Medizinrecht
Krankenhäuser
Auf dem Gesundheitsmarkt beraten und vertreten wir vor allem Krankenhäuser aller Versorgungsstufen unter anderem in den Fragen:
- Versorgungsauftrag
- Kooperation mit anderen Krankenhäusern und Leistungserbringern
- Gründung medizinischer Versorgungszentren
- In- und Outsourcing einzelner Leistungsbereiche
- Forderungsmanagement und Medizincontrolling
- Chefärztliche Ermächtigung
- Allen tarifvertraglichen und dienstrechtlichen Angelegenheiten
Ärztinnen und Ärzte
Ärztinnen und Ärzte vertreten und beraten wir unter anderem zu:
- Niederlassung, insbesondere der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
- Gründung von Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungszentren
- Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
- Honorarärztlichen und konsiliarärztlichen Tätigkeiten an Krankenhäusern
- Plausibilitäts-, Wirtschaftlichkeits-, Disziplinar- und Ermittlungsverfahren
- Honorarabrechnung und Privatliquidation
- Ermächtigungen
- Weiterbildung
- Arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
Senionenzentren und Pflegeeinrichtungen
Seniorenzentren und Pflegeeinrichtungen stehen wir unter anderem bei folgenden Schwerpunkten zur Verfügung:
- Verhandlung und Abschluss von Versorgungsverträgen
- Qualitätsprüfungen durch MDK und Heimaufsicht
- Forderungsmanagement und Inkasso
- Tarifrechtliche und arbeitsvertragliche Auseinandersetzungen
Heilberufe
Leistungserbringern im Bereich der sonstigen Heilberufe helfen wir vor allem bei folgenden Fragen:
- Zulassung
- Niederlassung
- Abrechnung mit den Kostenträgern
- Kooperation
Patienten
Sowohl außergerichtlich als auch im Prozess beraten und vertreten wir Patienten
- bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegen gesetzliche und private Versicherungsträger
- bei Fällen ärztlicher und zahnärztlicher Falschbehandlung