Arbeitsrecht
Auf dem Arbeitsmarkt beraten und vertreten wir vorwiegend Unternehmen des Mittelstandes bei:
- Vertragsgestaltung
- Vergütungsfragen
- Arbeitszeitgestaltung
- Kündigungen
- Betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten
- Betriebsvereinbarungen
- Tarifverhandlungen
Im individuellen Arbeitsrecht unterstützen wir Sie unter anderem bei folgenden Themen:
- Kündigung
- Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Vergütung, Gratifikationen, Zuschläge
- Abmahnungen
- Krankheit und Urlaub
- Fort- und Weiterbildung
- Zeugniserstellung und -überprüfung
- Vertretung von Betriebsräten
Für Auszubildene, Schwangere, Mütter, Väter während der Elternzeit und Schwerbehinderte gelten spezielle Vorschriften. Unsere besondere Beratung und Vertretung erstreckt sich unter anderem auf die Punkte:
- Besonderen Kündigungsschutz
- Arbeitszeit
- Urlaubsanspruch
- Wiedereingliederung
Im öffentlichen Dienstrecht sind wir erfahrene Berater vor allem in folgenden Bereichen:
- Ein- und Umgruppierung
- Laufbahnwechsel
- Versetzung
- Dienstfähigkeit
- Versorgungsleistungen
Auch für Fragen im kollektiven Arbeitsrecht sowie der Prozessvertretung stehen wir Betriebs- und Personalräten insbesondere in folgenden Punkten zur Verfügung:
- Mitbestimmungsrecht
- Beschlussverfahren
- Verfahren vor der Einigungsstelle
- Verhandlung und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen